Post by Bernd EckenfelsJa Nikon hat das, aber ist eigentlich nicht nötig weil man so oder so
die Zeugenaussage des Fotografen und einen Gutachter braucht.
Manchmal steht aber Aussage gegen Aussage und das kann für einen
falschen Zeugen auch schnell strafrechtlich relevant werden. Analoge
Fotos, nach denen sich ein gekaufter Zeuge plötzlich vor Gericht nicht
mehr an das erinnern konnte, wovon er sich vorher angeblich noch sicher
war, hatte ich schon mal auf den Tisch gelegt. Schade eigentlich, dem
hätten die in Verbindung mit vier Aussagen mindestens zu einer
Bewährungsstrafe verholfen.
Bei Nikon kann man die Authentizität der Fotos mit entsprechender
Software belegen:
http://www.nikon.de/product/de_DE/products/broad/1313/overview.html
Da ich diese normalerweise nicht brauche, habe ich sie nicht, aber für
den Fall der Fälle, die Funktion in der Firmware aktiviert. Im Ernstfall
besorgt man die Software oder das Gericht einen Gutachter, der diese
verwendet und die Sache bewertet, sollte Zweifel an der Echtheit der
Fotos bestehen.
Wie schnell man Fotos für ein Gerichtsverfahren braucht, um üble und
verlogene Zeitgenossen in ihre Schranken zu verweisen, habe ich im
oben angedeuten Fall schon erlebt. Da hätte sich fast jemand um Kopf
und Kragen gelogen, weil der sich im Traum nicht vorstellen konnte,
daß ich unter den Bedingungen (völlige Dunkelheit) tatsächlich im
entscheidenden Moment ein scharfes Foto vom Täter gemacht habe,
den er decken wollte.
Jürgen Gerkens